AGB

  1. Das Hundehotel Rosbach GmbH nimmt nach vereinbartem Zeitraum den Hund eines Besitzers in Betreuung, nachdem dieser die Pension-/Hundetagesstätte besichtigt hat. Der Hund wird durch fachliches Personal betreut und versorgt.
  2. Alle Informationen über seinen Hund muss der Besitzer vollständig und wahrheitsgetreu angeben.
  3. Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, ebenso wie ein vollständiger Impfschutz für Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose. Eine Kopie der letzten Impfungen und der gültigen Haftpflichtversicherung, sowie die Kopie eines gültigen Personalausweises muss dem Hundehotel Rosbach vorgelegt und mit einer Unterschrift bestätigt werden. Kosten die nicht versichert sind, müssen vom Hundebesitzer ausgeglichen werden.
  4. Der Tierhalter ist verpflichtet Läufigkeiten seiner Hündin zu melden und seine Hündin nicht in die Obhut des Hundehotels Rosbach zu übergeben. Kosten, die durch eine Deckung entstehen, werden vom Hundehotel Rosbach nicht übernommen und Halter von unkastrierten Rüden können ebenfalls nicht verantwortlich gemacht werden. Hündinnen, die während des Pensionsaufenthalts im Hundehotel Rosbach läufig werden, kommen in Quarantäne und wir berechnen eine zusätzliche Aufwandspauschale von 10 Euro pro Tag/Nacht.
  5. Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.
  6. Bei Erkrankung oder einer Verletzung, die eine tierärztliche Versorgung benötigt, wird ein Tierarzt unseres Vertrauens aufgesucht. Die Kosten trägt der Hundebesitzer.
  7. Gem. § 834 BGB gilt: Wer für denjenigen , welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die Unterbringung des Hundes erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hundehotel Rosbach GmbH haftet nicht für entlaufene Hunde oder für Hunde, die durch Diebstahl abhanden kommen, ebenso wie auftretende Krankheiten, Verletzungen oder Todesfall.
  8. Für abhanden gekommene, mitgebrachte Decken, Halsbänder, Hundekörbchen, Leinen etc. wird vom Hundehotel Rosbach keine Haftung übernommen.
  9. Verträge für Tagesbetreuungsgäste werden nur einmal geschlossen und gelten für alle Aufenthalte.
  10. Der Rechnungsbetrag, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern, inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, kann wie folgt gezahlt werden: Bar, EC, PayPal oder per Überweisung.
  11. Bei Vertragsrücktritt für Pensionshunde, im Zeitraum von weniger als 7 Tagen, vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf den vollen Tages- und Nachtsatz. Das Verfallsdatum eines Tagesbetreuungstickets verhält sich wie folgt: 5er Ticket – 3 Monate, 10er Ticket – 6 Monate, 20er Ticket – 12 Monate. Das Guthaben eines Tagesbetreuungstickets, wird nach dem Ablaufdatum nicht ausgezahlt.
  12. Die Hundehotel Rosbach GmbH ist geöffnet von Montag bis Freitag, jeweils von 7:00 bis 19:00Uhr. Innerhalb dieser Zeiten können Hunde gebracht und geholt werden. Pensionshunde können auch nach Terminabsprache am Wochenende gebracht und geholt werden.
  13. Für Pensionshunde ist folgendes mitzubringen: eigenes Futter und falls nötig Medikamente.
  14. Ich bin damit einverstanden, dass das Hundehotel Rosbach GmbH meine Daten in deren Datenverwaltung speichert, die nicht an Dritte weitergegeben werden.
  15. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
  16. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Hundebesitzer, die vorliegende AGB erhalten, gelesen und eingewilligt zu haben.

Zahlungsmodalitäten

Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnung des Vertrages als anerkannt.